Beschlussfassung vom 06.06.2015
KOMMUNEN | Mindest-Beitragssatz /a | Verringerter Beitrags- satz/a1 aufgrund multipler Mitgliedschaften |
Bis 10.000 EW | Nach EW-Zahlen: Pro 1.000 EW : 80 € |
60,00 € je 1.000 EW |
10.000 – 25.000 EW | 1.000 € | 800 € |
Mehr als 25.000 EW | 2.000 € | 1.000 € |
Mehr als 50.000 € | 3.000 € | 2.000 € |
Kreise | 1.000 € | |
Regionalforen | 150 € | |
Vereine, Kirchengemeinden | 60 € | |
Natürliche Personen | 60 € | |
Verbände, Körperschaften | 150 € | |
Betriebe | 150 € |
Wenn eine Gesellschaft oder eine andere Organisation für eine oder anstelle einer Kommune Mitglied wird, so gilt der Beitrag der Kommune.
Hinweise:
Mit dem Beitrag verbunden ist das Recht auf die Nutzung des Projektdesigns und die Einbindung in die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit des Vereins sowie in die internationalen Projektstrategien enthalten. Damit erhöhen sich die Chancen der wander- und kulturtouristischen Produktentwicklung und des Marketings auf lokaler Ebene. Die Maßnahmen „Wegeinrichtung und -pflege" sind lokal bzw. regional zu übernehmen, wobei die möglichen Förderinstrumente (LEADER, Landesförderung Baden-Württemberg, weitere) herangezogen werden können und sollen. Der Verein „Hugenotten- und Waldenserpfad" trägt für Mitglieder begrenzte Einstiegskosten für die Markierungs- und Beschilderungsausstattung incl. eines Einstiegskurses.
1 Liegt die Kommune in einem Kreis und einem Naturpark /oder einem Tourismusverband /oder einem Regionalforum, die ebenfalls beide Mitglieder des Vereins „Hugenotten- und Waldenserpfad" sind, so verringert sich der Mitgliedsbeitrag bei den Kommunen auf die angegebene Mindestsumme.
Laden Sie sich hier die Beitragsordnung als PDF herunter: Beitragsordnung herunterladen (PDF)